bass-seminar.com§1Die Musikschule erteilt Unterricht zu jeO 30 Minuten wöchentlich zu einem monatlichen Entgelt von 60,- Euro.O 45 Minuten wöchentlich zu einem monatlichen Entgelt von 90,- Euro.O 60 Minuten wöchentlich zu einem monatlichen Entgelt von 110,- Euro.O 60 Minuten zweiwöchentlich zu einem monatlichen Entgelt von 60,- Euro.§21) Mitteilungen der Musikschule über Veränderungen der Entgelte werden Vertragsbestandteil. Wird eine Erhöhung der Entgelte erforderlich, so erlangt die diesbezügliche Mitteilung der Musikschule mit Zugang beim Vertragspartner Wirksamkeit. Ist der Vertragspartner mit der Erhöhung nicht einverstanden, so kann er den Unterrichtsvertrag schriftlich unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.2) Das Entgelt wird monatlich im voraus zum 1. des Monats per Dauerauftrag auf das Konto 340182 bei der Stadtsparkasse Solingen, BLZ 342 500 00 überwiesen.3) Befindet sich der Vertragspartner mit seiner Leistung im Verzug, so schuldet er neben seiner Leistung ausserdem Schadensersatz. Dieser umfasst z.B. die gesetzlichen Verzugszinsen sowie Mahnkosten in Höhe von 5,- Euro je Mahnschreiben durch die Musikschule und die weiterhin entstehenden Kosten der Rechtsverfolgung durch einen Rechtsanwalt. Ausserdem behält sich die Musikschule vor, jeden sonst durch Verzug entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen und zu verfolgen.§31)Die Schulferien soeie die gestezlichen Feiertage (Bund/NRW) sind unterrichtsfrei.2)Der Vertragspartner ist zur Zahlung des Entgeldes auch dann verpflichtet, wenn er am Unterricht nicht teilnimmt oder unterrichtsfrei ist.3)Falls der Vertragspartner an einem Unterrichtstermin verhindert ist, so kann der Termin nur nachgeholt werden, wenn der Vertragspartner die Musikschule mindestens 48 Stunden vorher über den Verhinderungsgrund unterrichtet.4)Unterricht, der durch Verhinderung der Musikschule ausfällt, wird in vollem Umfang nachgeholt.§41)Dieser Vertrag kann jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.2)Kündigungen müssen schriftlich erklärt werden. Hinsichtlich der Einhaltung der Kündigungsfrist ist das Datum des Poststempels oder die schriftliche Empfangsbestätigung der Musikschule bei persönlicher Aushändigung der Kündigung massgeblich.§51)Während der Teinahme am Unterricht besteht kein Versicherungsschutz. Es gelten die Haus- und Brandschutz(-ver)ordnungen des jeweiligen Unterrichtsortes.§61)Der Vertragspartner verpflichtet sich, Änderungen des Namens, der Anschrift sowie der Kontaktdaten (Telefon, e-mail, etc.) unverzüglich der Musikschule mitzuteilen. Sollte dies nicht erfolgen, so kann die Musikschule im Schadensfall Schadensersatz einfordern.§71)Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so soll davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt bleiben. Eine unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt weerden, die der ursprünglichen Absicht der ParteienDOWNLOAD - UnterrichtsvertragDOWNLOAD - Barzahler